Theorie und Methode der Nattifftoffischen Ordnungswahrung, die davon ausgeht, daß sich ein Großteil der überflüssigen Bürokratie und Amtsgeschäfte, welche als unumgehbare Notwendigkeit immer wieder den Unbill der gemeinen Bevölkerung hervorruft dadurch vermeiden läßt, indem man Anträge und Entscheidungen nach Gutdünken liegen läßt, bis sie entweder verjährt, veraltet oder nicht mehr erwünscht sind.
Eine gute Aktenlagerung ist das A und O dieser politischen Technik, die in folgendem Satz zu ihrer ganzen Entfaltung gebracht wird: